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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32140

Zahlungsverzug des Auftraggebers; Nachfristsetzung (BGH v. 8.12.1983-VII ZR 139/82)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 15 (1984) Nr. 2, S. 181-182

Der Schuldner soll durch Nachfristsetzung vor die Frage gestellt werden, ob er die Folgen des § 16 Nr. 4 Abs. 3 VOB/B auf sich nehmen oder durch nachträgliche Erfüllung von sich abwenden wiII. Weigert sich der Schuldner aber, bevor die Nachfrist gesetzt ist, bereits ernstlich, die Forderung zu erfüllen, wird diese Fragestellung zur leeren und überflüssigen Form, so daß auf die Fristsetzung verzichtet werden kann. Bei Antrag auf Klageabweisung bedarf es nur dann einer Nachfristsetzung, wenn wenigstens die Möglichkeit besteht, damit Einfluß auf die Zahlungsbereitschaft des Schuldners auszuüben. Dies ist den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu entnehmen.