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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32158

Systemanalytische Entscheidungshilfen für Verkehrsplanung und Verkehrspolitik

Autoren J.R. Dorfwirth
Sachgebiete 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Verkehrsannalen 29 (1983) Nr. 3, S. 18-29, 20 Q

Voraussetzung für Entscheidungen über Verkehrsinvestitionen sind Zielvorstellungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Zielsystem darstellen. Ein hierarchisch gegliedertes Zielsystem enthält in der obersten Stufe zumeist die im politischen Bereich entstehenden Zielvorstellungen (z. B. Verbesserung der Lebensqualität, "menschengerechte" Stadt), während die jeweils letzte, unterste Stufe nur mehr "operationale" Ziele enthalten darf, die ohne weitere Zerlegung direkt nach Maß und Zahl zu ermitteln sind. Jede Entscheidung ist das Ergebnis einer entweder intuitivbewußten oder aber planmäßig-bewußten Verknüpfung von informativen Elementen, das sind Erkenntnisse, und normativen Elementen, das sind Bekenntnisse. Bei den informativen Elementen handelt es sich nicht um demoskopisch definierte Fakten, sondern um Ergebnisse von Messungen, reproduzierbaren Beobachtungen oder durchaus deduzierten Berechnungen. Normative Elemente stellen die Bewertung der Tatbestände, also das Wertgerust dar. Entscheidungshilfen müssen nachvollziehbar sein und müssen erkennen lassen, welche Bestandteile der Entscheidungsfindung informativen und welche normativen Charakter haben. Wesentliches, funktionelles Charakteristikum von Entscheidungshilfen ist es, daß sie aufgrund des methodisch durchsichtigen und nachvollziehbaren Vorgehens zur Ehrlichkeit in der Argumentation und zur Sachlichkeit in der Diskussion um die Entscheidung zwingen. Als Verfahren der Entscheidungshilfe werden angegeben: monetäre, nichtmonetäre Bewertungen, Verfahren ohne Wertsynthese und die auf Zangemeister zurückgehende Wirkungsanalyse. Hervorgehoben wird die Feststellung, daß die Dringlichkeitsreihung verglichener Projekte nicht als eine im naturwissenschaftlichen Sinne bewiesene Aussage gilt, sondern immer unter ganz bestimmten normativen Festlegungen ihre Gültigkeit hat. Abschließend werden die in Österreich, der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland bisher angewandten Entscheidungshilfen vorgestellt und zu den RAS-W u. a. kritisch erwähnt: "Die Detailliertheit der Anweisungen läßt befürchten, daß die notwendige Anpassung von Untersuchungsablauf und Methodenwahl an das jeweilige Problem nur schwer möglich sein wird. Dem Anwender wird die Möglichkeit genommen, auf die spezielle Entscheidungssituation methodisch einzugehen."