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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32309

Die Rechtslage beim Streusalzverbot im Gehwegbereich

Autoren R. Cosson
Sachgebiete 16.4 Winterdienst

Naturstein-Industrie 19 (1983) Nr. 5, S. 33-36

Im Hinblick auf die Diskussionen um den Einsatz von Auftausalz oder von abstumpfenden Streumitteln im Gehwegbereich von Städten und Gemeinden wird die gegenwärtige einschlägige Rechtslage besprochen. Diese Ausführung sollen den zuständigen Stellen Entscheidungshilfe sein für das Abwägen, wann das Streuen der Gehwege mit Salz eingeschränkt oder verboten werden kann. In dem Bericht wird sehr einseitig gegen das Streuen der Gehwege mit Salz argumentiert, wobei teilweise Hinweise auf fachlich überholte Quellen erfolgen. Die Tatsache, daß durch die Anlieger beim Salzstreuen auf Gehwegen zum Teil erheblich größere spezifische Salzmengen gestreut wurden als im Fahrbahnbereich, und daß dadurch besonders die meist auf den Gehwegen stehenden Straßenbaume besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden, wird hingewiesen. Auf die Probleme rechtlicher Art, die durch ein absolutes Streusalzverbot sich ergeben können wird eingegangen, die Haftung bei falscher Streumittelwahl besprochen.