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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32311

Zum Ausbaustand des Rettungswesens in der Bundesrepublik Deutschland

Autoren H.J. Froböse
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
16.5 Meldedienste

Zeitschrift für Verkehrssicherheit 30 (1984) Nr. 2, S. 66-71, 4 B, 3 Q

Der Rettungsdienst ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Bundesländer, die hierfür zuständig sind, haben zwischenzeitlich mit koordinierender Unterstützung des Bundes das Rettungswesen nahezu flächendeckend ausgebaut. Ca. 230 Rettungsleitstellen, über 1 550 Rettungswachen und 35 Hubschrauberstationen sind eingerichtet worden. 2 000 Rettungswagen und 3 800 Krankentransportwagen stehen bereit. Das einheitliche Notrufsystem ist bis auf Ausnahmen aufgebaut; die Autobahnen sind mit Notrufsäulen ausgestattet, die Zahl der Notruftelefone an Bundes- und sonstigen Straßen nimmt zu. Große Bedeutung für den Rettungsdienst und Krankentransport hat der Einsatz von Zivildienstleistenden, hier stehen über 6 000 Stellen zur Verfügung. Als künftige Aufgabe werden insbesondere Verbesserungen bei der Laienhilfe am Unfallort, die bessere Ausstattung der Rettungsdienste mit nichtärztlichem Personal sowie eine Verbesserung des Rettungswesens in ländlichen Räumen gesehen.