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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32403

Richtlinien für die Zusammensetzung von Altasphalt (Orig. niederl.: Richtlijnen voor de samenstelling van oud asfalt)

Autoren C.F. Hendriks
G.P.J. Visser
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Wegen 58 (1984) Nr. 10, S. 322-325, 4 B, 9 Q

Die Wiederverwendung von Asphalt hat in den Niederlanden in den letzten Jahren stark zugenommen, auf ca. 40 % der anfallenden Menge an aufgebrochenen Asphalt. Für die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten ist oft die Zusammensetzung des Altasphalts maßgeblich. Verf. geben einige Richtlinien zur Wiederverwendung. Sie erläutern zuerst einige Begriffe. Der Artikel beschränkt sich auf die Wiederverwendung im Straßenbau. Allerdings liegen Untersuchungen und Erfahrungen vor, die zeigen, daß Wasserbauasphalt in der selben weise wie Straßenbauasphalt wieder aufbereitet werden kann. Für heiß aufbereiteten Altasphalt für Tragschichten werden max. 5 % Fremdbestandteile und ein Bitumengehalt von min. 3,5 % verlangt. Für heiß aufbereiteten Asphalt für Zwischen- und Deckschichten sind nur 2 % Fremdbestandteile zugelassen und von Fall zu Fall Eignungsprüfungen vorzusehen. Kalt regenerierter Asphalt für Schottertragschichten besteht aus Brechasphalt mit 4 bis 6 % Zementzusatz und max. 20 % Sandbeimischung. Hier sind bis 20 % mineralische Fremdbestandteile zugelassen. Kalt regenerierter Asphalt als ungebundene Tragschicht ist wegen der starken Verformung nur für schwach belastete Straßen zuzulassen. Aus der bisherigen Erfahrung werden Beurteilungskriterien für die Wiederverwendung und Hinweise für die Zerkleinerung des Aufbruchmaterials gegeben.