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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32777

Radverkehr auf linksliegenden Radwegen

Autoren D. Alrutz
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege

Zeitschrift für Verkehrssicherheit 31 (1985) Nr. 1, S. 24- 28, 7 B, 1 Q

Bei der Benutzung linksliegender Radwege sind Radfahrer einer besonders hohen Unfallgefährdung ausgesetzt. Es besteht deshalb die Überlegung, die StVO dahingehend zu ändern, daß linksliegende Radwege grundsätzlich benutzt werden dürfen und nur besonders gefährliche Abschnitte durch eine Beschilderung gesperrt werden. Die Ergebnisse der hier besprochenen Untersuchung sollen eine Grundlage für die Entscheidungsfindung bei dieser Diskussion bilden. Dabei wurden in ausgewählten Untersuchungsgebieten Radwege hinsichtlich ihrer Eignung zum Linksfahren analysiert, Eignungskriterien aufgestellt sowie Problembereiche und Lösungsansätze aufgezeigt. Durch zusätzliche Erhebungen konnte ein Eindruck von der Größenordnung, dem Verhalten und den Beweggründen linksfahrender Radfahrer gewonnen werden. Die Ergebnisse wurden vergleichend bezüglich der heutigen rechtlichen Regelung des Linksfahrens sowie einer möglichen generellen Freigabe bewertet. Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile wird die Empfehlung ausgesprochen, es bei dem jetzigen Rechtszustand zu belassen. Den zuständigen Behörden wird empfohlen, Radwege dort, wo das Linksfahren aufgrund der örtlichen Verhältnisse kaum zu umgehen ist, nach Möglichkeit für beide Fahrtrichtungen freizugeben und falls erforderlich, Maßnahmen zur Entschärfung von Gefahrenpunkten zu ergreifen.