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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33078

Schadensfälle an Raumgitter-Stützmauern, Teil II

Autoren H. Brandl
Sachgebiete 7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 251, 1984, 150 S., 195 B, 1 T, 21 Q

In einer Analyse verschiedenartigster Schadensfälle aus dem In- und Ausland werden 17jährige Erfahrungen mit Raumgitter-Stützmauern aus Betonfertigteilen zusammengefaßt. Damit soll keineswegs eine Abwertung dieses Systems erfolgen, welches sich selbst unter extremen Bedingungen voll bewährt hat. Bauwerksschäden stellen vielmehr ausgezeichnete Lehrbeispiele dar, welche die Aussagekraft von Modellversuchen und bloß theoretischen Überlegungen oft bei weitem übertreffen. Im Vergleich zu den bestehenden, einwandfrei standsicheren Raumgitter-Stützmauern ist die Anzahl der Schadensfälle verschwindend gering. Vielfach handelt es sich dabei um Versagensformen, wie sie bei anderen Stützkonstruktionen auch - oder sogar ausgeprägter - vorkommen und daher keineswegs Raumgitterspezifisch sind. Im Zuge der Entwicklungen der letzten Jahre ist nicht nur die Versagensquote deutlich zurückgegangen, sondern haben sich auch die Schadensursachen verlagert: Waren es anfänglich häufig Materialschwächen und statisch- konstruktive Fehleinschätzungen, so sind es heute bevorzugt unvorhergesehene Einwirkungen (z.B. Rutschungen) oder zu filigrane Mauerquerschnitte, welche wegen Kosteneinsparungen zur Ausführung gelangten. Die vielfachen Schadensursachen können im wesentlichen zu folgenden Hauptgruppen zusammengefaßt werden: Mangelhafte Bodenerkundung bzw. Fehleinschätzung seitens der Geotechnik, mangelhafte Statik bzw. ungeeignete Rechenmodelle; Konstruktionsmängel; Mängel bei der Bauausführung; nachträgliche Änderungen der Krafteinwirkungen auf das Bauwerk; Unvorhergesehenes. Ohne zu gewichten, sei bei der Bauausführung eine mangelhafte Verdichtung der Verfüllung der Raumgitter-Zellen sowie der Hinterfüllung der Verbundkonstruktion hervorgehoben. Die Praxis lehrt, daß Schäden an Raumgitter-Stützmauern fast ausschließlich erst infolge eines Zusammenwirkens mehrerer negativer Faktoren auftreten; häufig beeinflussen sich auch die einzelnen Mängel bzw. Schadensursachen gegenseitig. Schließlich müssen selbst schwerste Schäden an Raumgittern noch keineswegs ein Versagen des Bauwerkes bedeuten oder gar dessen Einsturz. Aufgrund der "selbstverfestigenden" Eigenschaft der meisten flexiblen Konstruktionen können sie - im Gegensatz zu massiven Wänden - außerordentlich große Verformungen mitmachen. Zusammenfassend ist festzustellen, daß für Raumgitter-Stützmauern nunmehr bewährte Rechenmodelle, Konstruktionsregeln und Ausführungsrichtlinien vorliegen; dementsprechend treten Schadensfälle nur bei deren Außerachtlassung auf.