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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33120

Entschädigung für enteignenden Eingriff (BGH v. 29.3.1984 - III ZR 11/83)

Autoren
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Deutsches Verwaltungsblatt 99 (1984) Nr. 13, S. 624- 627 / Neue Juristische Wochenschrift 37 (1984) Nr. 34, S. 1876-1877

Treten durch eine rechtmäßige hoheitliche Maßnahme (Erweiterung einer gemeindlichen Kläranlage) bei einem Anlieger nicht vorhersehbare nachteilige Einwirkungen ein, so kann der Betroffene eine Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs verlangen. Wie beim enteignungsgleichen (rechtswidrigen) Eingriff (vgl. DOK Nr. 32135) findet der Anspruch seine Grundlage im allgemeinen Aufopferungsgrundsatz der §§ 74, 75 der Einleitung zum Preuß. Allg. Landrecht. Entschädigungsansprüche aus enteignendem Eingriff sind im Zivilrechtsweg zu verfolgen.