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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33389

Anmerkungen zum "Steigungszuschlag" in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-81)

Autoren S. Ullrich
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Straßenverkehrstechnik 29 (1985) Nr. 4, S. 132-134, 4 B, 1 T, 5 Q

Der auf Steigungsstrecken der Straßen durch die höhere Motorleistung erzeugte Lärm wird in den Richtlinien für den Lärmschutz von Straßen RLS-81 des Bundesministers für Verkehr durch einen Steigungszuschlag berücksichtigt. Der berechnete, effektive Steigungszuschlag der RLS-81 wird mit Ergebnissen von Lärmmessungen an Steigungs- und Gefällestrecken verglichen. Den Berechnungen ist grundsätzlich die zulässige Geschwindigkeit der jeweiligen Straßenklasse zu Grunde gelegt.Aus einem Vergleich von Lärmmessungsergebnissen an Steigungs- und Gefällestrecken mit den Rechnungsergebnissen nach RLS-81 ergibt sich, daß eine Übereinstimmung zu erzielen wäre, wenn bei 5 % Steigung ein Zuschlag von 2 dB(A) und bei 10 % Steigung ein Zuschlag von 4 dB(A) vorgesehen würde.