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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33434

Kosten und Finanzierung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

Autoren T. Muthesius
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Städtetag 37 (1984) Nr. 12, S. 756-761, 25 Q

Der Beitrag behandelt die Problematik (Rechtslage und derzeitige Praxis) bei der Erhebung von Anliegerbeiträgen nach Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Es wird über eine Umfrage berichtet, die der Deutsche Städtetag 1984 bei seinen Mitgliedstädten außerhalb von Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat. Demnach ist die erstmalige Herstellung verkehrsberuhigter Erschließungsanlagen grundsätzlich teurer als der Bau konventioneller Straßen. Überwiegend werden von den Gemeinden für den verkehrsberuhigten Ausbau neuer Straßen nach Bundesbaugesetz § 129 Anliegerbeiträge erhoben, wobei sämtliche Kosten (90 %) - zumindest aber die Grundausstattung - für beitragsfähig gehalten werden. Beim Umbau vorhandener Wohnstraßen werden Straßenausbaubeiträge nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder erhoben. Trotz unterschiedlichem Wortlaut überwiegen die Sollbestimmungen, d.h. die Gemeinden sind verpflichtet, entsprechendes Ortsrecht zu schaffen und Beiträge zu erheben. Die negativen Aspekte dieser Praxis und einige Gerichtsurteile werden dargestellt, die Problematik des Vorteilsbegriffs wird erläutert. In der Regel führen Einrichtung und Umbau einer verkehrsberuhigten Wohnstraße zu wirtschaftlichen Vorteilen der Anlieger. Abschließend werden Beispiele für die derzeitige Erhebungspraxis angeführt sowie einige Empfehlungen formuliert.