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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33522

Ist "Selbstregulierung" im Verkehrsbereich heute noch ausreichend?

Autoren E. Kutter
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

Verkehr und Technik 38 (1985) Nr. 1, S. 27-31, 2 T, 18 Q

Der Autor kennzeichnet die heutige Verkehrsstruktur als durch wachsende Transportentfernungen bestimmt, da das heutige Siedlungswesen die Automobilität erfordere. Die für den Verkehrssektor momentaner Prägung erforderliche Infrastruktur verschlinge enorme Mittel und die Kosten stiegen stetig. Der ÖPNV könne im Wettbewerb zum Auto wegen mangelnder Attraktivität nicht wirtschaftlich betrieben werden, und der gesamtgesellschaftliche Gewinn an Lebensqualität durch Mobilität würde von den volkswirtschaftlichen und ökologischen Negativfolgen des explodierenden Individualverkehrs verschlungen. Eine gezielte Verkehrspolitik mit dirigistischen Eingriffen sei nur ein gradueller Unterschied zum jetzigen System und darum keine protesterfordernde Neuerung. Die bisherige Entwicklung des Verkehrssektors im Sinne freier Mobilitätsentfaltung sei keineswegs dem Spiel der freien Kräfte überlassen, sondern durch gesellschaftliche Vorleistungen hochsubventioniert. Eingriffe gingen bisher von der Akzeptanz des bestehenden Zustands des Verkehrssektors aus, der durch die vom motorisierten Individualverkehr gesetzten Maßstäbe geprägt sei. Als Hauptfehler der bisherigen Verkehrsplanung erweise sich die mangelnde Integration des Verkehrssektors in die gesamtgesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge. Die Eigenentwicklung des Verkehrssektors wird durch mangelnde Einordnung dieses Folgebereichs in das übergeordnete Siedlungssystem erklärt. Diese Eigenentwicklung führte zwangsläufig zur Installation als Maßstab. Die Fehleinschätzung beim ÖPNV, den unbewerteten Vorzügen des Autos Konkurrenz machen zu wollen, führte zur Überdimensionierung und Kostenvernachlässigung. Begriff und Wert der Mobilität sollten neu definiert werden und in eine aktiv gegenlenkende Verkehrspolitik einmünden. Anderenfalls könne die als notwendig erachtete Negativfolgenreduzierung bald nicht mehr finanzierbar sein. Die Wahl bliebe dann zwischen einem unsozialen und ökologisch nicht vertretbaren System, der Bankrotterklärung im Verkehrsbereich oder einem wirtschaftlich widersinnigen und bald funktionsunfähigen Verkehrssystem.