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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33534

Beschleunigungsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr

Autoren W. Reinhardt
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 38 (1985) Nr. 8, S. 285-288, 1 T

Der Bericht befaßt sich in allgemeiner Form mit den Fragen, was unter Beschleunigungsmaßnahmen im ÖPNV verstanden wird, warum sie durchgeführt werden und ob der Erfolg, die Attraktivitätssteigerung, meßbar ist. Mit Beschleunigungsmaßnahmen werden Vorkehrungen bezeichnet, welche die Verkürzung der Reisezeit des Fahrgastes bewirken und welche mit relativ geringem Investitionsautwand und kurzfristig realisiert werden können. Der hauptsächliche Beweggrund für die Durchführung der Beschleunigungsmaßnahmen wird in der angestrebten Verkürzung der Reisezeit für den Fahrgast gesehen. Da der Erfolg des gesamten Maßnahmenbündels zur Reisezeitverkürzung bisher noch nicht quantifiziert werden kann, wird der Erfolg von Beschleunigungsmaßnahmen bis heute zum einen in Zeitwerten (Relsezeitverkürzung) und zum anderen in Angaben zur Reduzierung der Geldausgaben (z.B. Fahrzeugeinsparung) gemessen. Eine allgemeine Bewertung von Beschleunigungsmaßnahmen steht bisher noch aus. Hier liegt ein dringender Untersuchungsbedarf vor. Auch andere Sachverhalte um die Beschleunigungsmaßnahmen - wie der mögliche Bedeutungswandel der Reisezeit für den Fahrgast, die Untersuchung der separaten Auswirkungen verschiedener Einzelmaßnahmen oder die Entwicklung eines Verfahrens zur Bestimmung geeigneter Beschleunigungsmaßnahmen - müssen Gegenstand zukünftiger Untersuchungen sein.