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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33559

Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrssicherheit, Teil 2 (Orig. dän.: Hastighedsgraenser II)

Autoren
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Dansk Vejtidsskrift 62 (1985) Nr. 10, S. 248-250, 3 B, 5 T

Im vorliegenden zweiten (von geplanten vier Berichten) des Nordischen Straßentechnischen Verbandes über den Einfluß von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die Verkehrssicherheit werden solche Begrenzungen auf Autobahnen behandelt. Die gesetzlichen Bestimmungen für Höchstgeschwindigkeit sind unterschiedlich, von 90 km/h in Norwegen, 100 in Dänemark, 110 in Schweden bis 120 in Finnland; sind aber seit etwa 1970 unverändert. Dies läßt Vergleiche über das Unfallsrisiko wie auch über die Unfallschwere für die verschiedenen zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten zu. Untersuchungen ergaben, daß Dänemark und Norwegen niedrigere Unfallraten und Unfallschwere aufweisen als Finnland und Schweden. Wenn man die wirklichen Fahrgeschwindigkeiten einführt, welche etwas von den gesetzlichen abweichen können, sowie auch die unterschiedlichen polizeilichen Unfallaufnahmen, so ergibt sich als statistisch abgesichertes Resultat, daß auf Autobahnen sowohl Unfallrate als auch Unfallschwere mit erhöhter gefahrener Geschwindigkeit zunehmen.