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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33616

Bituminöse Beläge für Beton- und Stahlbrücken. Vorschriften, Bauarten

Autoren K. Kraft
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Bitumen 47 (1985) Nr. 3, S. 115-119, 4 B, 6 Q

Nach Übersicht über das technische Regelwerk und die bisherigen Vorschriften wird auf die geplanten ZTV für die Herstellung von Brückenbelägen auf Beton und Stahl eingegangen. Der Brückenbelag besteht prinzipiell aus der bituminösen Deckschicht und einer die Dichtungsschicht(en) und Schutzschicht umfassenden Abdichtung. Die Befestigungsaufbauten auf Beton- und Stahlbrücken unterscheiden sich nur in den Bauweisen der Dichtungsschicht. Auf Beton unterscheidet man Abdichtungen ohne Verklebung (Dichtungsschicht aus kaschierter Bitumenschweißbahn, aus Kombination Bitumen-Dichtungsbahn und Bitumenschweißbahn, aus Sandasphalt oder aus Asphaltmastix) sowie eine Abdichtung ohne Verklebung mit Dichtungsschichten aus Edelstahlriffelband oder Asphaltmastix. Als Schutzschicht dienen Gußasphalt oder Asphaltbeton. Auf Stahlbrücken werden die Standardbauarten mit schubweicher Verbindung (bituminöse Haftschicht und Asphaltmastix) sowie mit schubsteifer Verbindung (Kunstharzhaftschicht mit Splitteinstreuung) beschrieben. Beide Bauarten besitzen zusätzlich eine Schutzschicht und eine Deckschicht aus Gußasphalt. Ein Eignungsnachweis der Haftschicht muß bei Stahlbrücken über eine Grundprüfung des gesamten Belagaufbaus erbracht werden, wobei neben einem Dauerschwellbiegeversuch eine thermische Belastungsprüfung und eine Korrosionsschutzprüfung erfolgt. Es werden ferner Zahlen über die Altersstruktur der Brücken im Bereich der Bundesfernstraßen, die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Beläge und die Kosten für Erneuerung und Erhaltung aufgeführt.