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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33732

Berücksichtigung von Fehlern in den Abrechnungsunterlagen trotz Schlußzahlung (OLG Hamburg v. 23.3.1984 - 1 U 164/83)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 16 (1985) Nr. 5, S. 578-580

Regeln zusätzliche Vertragsbedingungen, die Bestandteil eines Bauvertrages sind, daß die Schlußrechnung bei festgestellten Übertragungsfehlern in den Unterlagen der Abrechnung zu berichtigen ist, so stellt dies eine Ausnahmeregelung von der Ausschlußwirkung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B dar. Die Regelung ist nicht zu beanstanden. Den Auftraggeber oder den Auftragnehmer an einem Übertragungsfehlerfestzuhalten, der bei einem Vergleich des Leistungsverzeichnisses mit der Schlußrechnung ohne weiteres bemerkt werden müßte und der zu einer Verfälschung der Abrechnung gegenüber schriftlich vereinbarten Leistungen und Preisen führt, wäre ein dem Rechtsempfinden und auch den Geboten der Billigkeit widersprechendes Ergebnis.