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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33747

Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft

Autoren G. Kaule
M. Schober
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten H. 314, 1984, 80 S., zahlr. B, Q

Zentrales Anliegen des Bundesnaturschutzgesetzes ist u.a. der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Voraussetzung der Ausgleichbarkeit von Eingriffen ist die Klärung der Fragen nach den ökologischen Folgen von Veränderungen der Ökosysteme, letztlich nach Art, Umfang, Intensität und Dauer von Eingriffen. Verf. geben wesentliche Grundlagen zur Beantwortung dieser Fragen. Es zeigt sich, daß sich die Problematik des Eingriffs nur am konkreten Einzelfall beurteilen läßt. Zentraler Punkt ist auch die Ausgleichbarkeit (oder auch die Nicht-Ausgleichbarkeit) von Eingriffen in Lebensräume. Die theoretischen Überlegungen sind an drei Beispielen demonstriert worden: A 95 München-Garmisch-Partenkirchen, Abschnitt Eschenlohe- Garmisch-Partenkirchen; Teilabschnitt Altmühltal - Ausbau zu einer Großschiffahrtsstraße; Hochwasserfreilegung und Ausbau der Schwarzach in Nordostbayern. Für die Praxis der Umweltverträglichkeitsprüfung lassen sich zahlreiche wertvolle Anregungen ableiten.