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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34044

Die Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen

Autoren H.-H. Meseberg
Sachgebiete 6.6 Fahrbahnmarkierungen

Internationales Verkehrswesen 38 (1986) Nr. 1, S. 52-61, 5 B, 4 T, 8 Q

Wenn Fahrbahnmarkierungen ihre Funktion bei der optischen Führung und Signalisierung sowie bei der Vermeidung von Unfällen erfüllen sollen, müssen sie am Tage auf mindestens 100 m und bei Nacht (im Kfz- Scheinwerferlicht) auf 75-100 m erkennbar sein. Von den weitaus meisten im deutschen Straßennetz verlegten Markierungen wird diese Forderung am Tage eingehalten. Wollte man auch in den wenigen Ausnahmefällen auf neuen Zementbetondecken, bei denen Markierungen unter bestimmten Bedingungen nur bis 50 m erkannt werden können, die Sichtbarkeit weiter erhöhen, müßte der Mindestwert für den Leuchtdichtefaktor der Markierung im Neuzustand auf mindestens 0,60 angehoben werden. Für eine Erkennbarkeitsweite von 75 m bei Nacht würde bei trockener Fahrbahn auf allen im Gebrauchszustand ein Mindestwert des Leucht dichtekoeffizienten bei Retroreflektion von etwa 100 mcd/m2 a 1 x, für eine Entfernung von 100 m ein Wert von 250 benötigt. Ist die spezifische Leuchtdichte der Markierung sehr niedrig, wird die ohnehin eingeschränkte Sichtbarkeit dieser Markierung auf einer hellen Fahrbahn weiter verschlechtert. Will man große Erkennbarkeitsweiten bei Nacht erzielen, kommt es darauf an, Markierungen mit möglichst hoher spezifischer Leuchtdichte zu verwenden. Die besten der in der Erprobung befindlichen profilierten Markierungen der Versuchsstrecke Boppard besitzen auch bei Nässe und Nacht eine ausreichende Erkennbarkeitsweite.