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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34057

Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau ZTVT-StB 86 -

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Sachgebiete 8.0 Allgemeines

Bonn: Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1986, 96 S., zahlr. B, T

Die ZTVT-StB 86 sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Benehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und den Straßenbauverwaltungen der Länder aufgestellt worden. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften sind den Bauverträgen zugrunde zu legen; die Richtlinien sind bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten. Die ZTVT sind unter Berücksichtigung der vorliegenden Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgestellt worden. Sie sind darauf abgestellt, daß die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen (DIN 18315, 18316 und 18317) Bestandteil des Bauvertrages sind. Die ZTVT-StB 86 ersetzen die TVT 72 einschließlich ihrer Änderungen und Ergänzungen sowie den Anhang der ZTVE-StB 76 über die Maßnahmen zum Schutz gegen Frost- und Tauschäden. Sie behandeln Tragschichten ohne Bindemittel sowie Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Tragschichten mit bituminösen Bindemitteln. Verfestigungen von frostsicheren Mineralstoffgemischen mit Bindemitteln als Tragschichten im Oberbau sind bis zur Einführung der hierzu beabsichtigten Ergänzung zu ZTVT-StB 86 in den ZTVV-StB 81 behandelt.