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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34062

DAV-Güteüberwachung von Asphalt und Ausbauasphalt

Autoren
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt

Asphaltstraße 20 (1986) Nr. 1, S. 6-14

Die Mitgliedsfirmen des Deutschen Asphaltverbandes (DAV) haben Mitte 1985 beschlossen, ab 1.1.1986 die in einem aufgestellten Leitfaden zusammengefaßten Eigen- und Fremdüberwachungsprüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Wortlaut der Überwachungsordnung ist wiedergegeben. Darüber hinaus sind in folgenden Kapiteln Hinweise für die Eigenüberwachung selbst, Hinweise für Prüfbeauftragte bei der Fremdüberwachung sowie des Berichtes über die Güteüberwachung und des Bewertungsmaßstabes (jeweils in tabellarischer Form) zusammengestellt. Die derzeitige Situation in den einzelnen Bundesländern im Hinblick auf die Eigen- und Fremdüberwachung von Asphalt ist im letzten Kapitel dargestellt. Die Mindestanzahl der zu entnehmenden und zu untersuchenden Proben bei der Eigenüberwachung ist die Abhängigkeit von der Mischgutart und der hergestellten Menge festgelegt worden: Eine Probe zu je 1000 t Tragschichtmaterial oder je 750 t Binderbzw. Tragdeckschichtmischgut oder je 500 t Deckschichtmischgut oder je 500 t Asphaltgranulat. An Tagen mit mehr als 100 t Produktion einer Mischgutart muß mindestens eine Probe untersucht werden auf Bindemittelgehalt und Kornzusammensetzung.