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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34109

Tempo 30 - Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsbegrenzung

Autoren P. Müller
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Zeitschrift für Verkehrssicherheit 31 (1985) Nr. 3, S. 107-111, 2 B, 8 Q

Es ist unbestritten, daß in Städten häufig zu schnell gefahren wird und daß, wenn langsamer gefahren würde bzw. die Geschwindigkeiten besser den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt würden, die Verkehrssicherheit deutlich verbessert werden könnte. Umstritten ist allerdings die Methode, wie man Kraftfahrer zu langsamerer Geschwindigkeit veranlassen kann und wo das geschehen soll. Der Autor vertritt die Auffassung, daß bauliche Maßnahmen (Verkehrsberuhigung durch Straßenumbau) wegen der damit verbundenen Kosten kurzfristig ebenso wenig geeignet sind wie eine gesetzliche Einführung (generell oder gebietsweise) eines Tempolimits < 50 km/h, z.B. Tempo 30, und plädiert für ein pragmatisches Konzept der flächenhaften Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsbeschränkung mit flankierenden Maßnahmen. Insgesamt vermittelt der Beitrag einen guten Überblick über die Argumente, die für oder gegen einzelne Lösungen z.Z. vorgebracht werden.