Dieser Download ist nicht möglich!
DOK Straße
Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 34137

Verkehrsberuhigung und Tempo 30 - Zwischenergebnisse aus dem Forschungsvorhaben "Flächenhafte Verkehrsberuhigung"

Autoren W. Draeger
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Straßenverkehrstechnik 30 (1986) Nr. 2, S. 45-53, 22 B, 2 T

Die seit dem Großversuch des Landes Nordrhein- Westfalen 1977/78 begonnenen Untersuchungen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten sind durch "Planungsvorbereitende Studien" im Auftrag der Bundesminister für Planung, Bauwesen und Städtebau, des Inneren, für Verkehr in drei Modellgebieten Berlin, Buxtehude und Ingolstadt realisiert worden. Die verschiedenen Maßnahmen in den drei Städten werden erörtert. Allgemein sollte erreicht werden, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu sichern und das Straßenbild umweltfreundlich zu gestalten. Die Verbesserungsmaßnahmen erstreckten sich auch auf Hauptverkehrsstraßen. In breiten Berliner Wohnstraßen wurde zur Verminderung der Geschwindigkeit von Pkws im mittleren Bereich der Fahrbahn eine 10 cm hohe Schwelle eingebaut. Radfahrer und Lkws benutzen den restlichen Teil der Fahrbahn. Im verkehrsberuhigenden Teil ist die Fahrbahnbreite zwischen Hochborden 5 m breit. Restflächen des Straßenquerschnittes werden bepflanzt. In Buxtehude wird zur Entlastung der Altstadt und der westlichen Wohngebiete eine Ringstraße gebaut. In der Altstadt wird Radfahren in Gegenrichtung auf Einbahnstrecken teilweise erlaubt. Radwegkreuzungen werden unterführt. Breite Sammelstraßen werden durch verschiedenfarbiges Pflaster in 4 m breite Fahrspur und zwei Mehrzweckstreifen von je 0,80 m unterteilt. Fahrbahneinengungen erhielten eine torähnliche Baumbepflanzung. In Ingolstadt wurde der Parksuchverkehr durch einen großzügig angelegten Sammelparkplatz vermindert. Die Anlieferung an Geschäfte wurde auf 18.00 bis 10.30 Uhr beschränkt. Durch die verschiedenen Maßnahmen ergaben sich größere Weglängen zwischen 82 bis 122 %. Es wird ständig zu prüfen sein, in welchem Maße der einmal verdrängte Kfz-Verkehr in die Quartiere zurückverlagert wird und ab wann die Belastungen und Belästigungen zumutbare Grenzen überschreiten.