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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34679

Sichtdreiecke (Orig. niederl.: Uitzichtdriehoeken)

Autoren C. Doeser
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte

Verkeerskunde 37 (1986) Nr. 7/8, S. 338-340, 2 B, 2 T

Bei der Berechnung von Sichtdreiecken an Knotenpunkten spielen außer dem Anhalteweg des nichtbevorrechtigten Fahrzeugs die Entfernung und die Geschwindigkeit des bevorrechtigten Fahrzeuges eine Rolle. Außerdem muß das Beschleunigungsvermögen des nichtbevorrechtigten Fahrzeuges berücksichtigt werden. Nach einer Formel, in die die oben genannten Werte eingehen, werden die Schenkellängen für Sichtdreiecke bei unterschiedlichen Straßenkategorien (entsprechend den vorgeschriebenen bzw. erwünschten Geschwindigkeiten) in einem Arbeitsblatt vorgestellt. Nach prinzipiell ähnlichen Modellvorstellungen werden auch Sichtdreiecke für Überquerungen von Fußgängern/Radfahrern ermittelt. Die Schenkellängen für V = 50 km/h auf Haupt- und Nebenstraßen betragen für Pkw 81,5 und 11,0 m, bei V = 30 km/h und Rechts-vor-Links-Regelung 11,0 und 19,5 m.