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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34681

Werte aus der Praxis für die Leistungsfähigkeit von Hauptverkehrsstraßen (Orig. niederl.: Praktijkwaarden voor de capaciteit van hoofdwegen) Teil I + Teil II)

Autoren J.A.C. van Toorenburg
Sachgebiete 5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit)
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen

Verkeerskunde 37 (1986) Nr. 5, S. 244-248 + 251, 4 B, 9 Q / Verkeerskunde 37 (1986) Nr. 6, S. 280-283 + 288, 7 B, 3 T

In vielen Richtlinien werden noch die Kapazitätsangaben des Highway-Capacity-Manual aus dem Jahr 1965 zugrundegelegt, die mit der heutigen Praxis überhaupt nicht mehr übereinstimmen. Ausschlaggebend für die Leistungsfähigkeit von Straßen sind vor allem Verkehrszusammensetzung, Entwurfskriterien der Straße, Wetter, Tageszeit, Lichtverhältnisse. Es wurde versucht, möglichst viele Zusammenhänge am Beispiel von 12 Zählstellen, die (überwiegend an Autobahnen) über ein halbes Jahr beobachtet wurden, zu analysieren. Gesucht wurden a) eine Zahl, die repräsentativ ist für den Durchfluß bei Überbelastung und b) eine "Betriebszahl", d.h. eine Zahl, die nicht schon durch die sich ändernden Vorgaben bei einem Regenschauer unterschritten wird. Die Feldmessungen wurden derart durchgeführt, daß eine Meßstelle in einem Straßenabschnitt ausgewählt wurde, der einen Engpaß darstellt. Zusätzlich wurde vor und hinter dem Engpaßabschnitt gezählt. Aus simultanen Betrachtungen der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Belastungen konnte die Leistungsfähigkeit als Wert ermittelt werden, der sich bei beginnender Überlastung des Straßenabschnitts einstellt. Dabei wurden zwei Analysemethoden angewandt: Die Selektionsmethode (Mittelbildung aus den Durchflußwerten bei Stau und aus höheren Werten ohne Stau) und die Produkt- Grenzwert-Methode (Ermittlung der Belastungszustände, bei denen es nicht zu Staus kommt). Als Resultate werden genannt: Leistungsfähigkeit von Autobahnen mit drei Fahrspuren je Richtung = knapp 6000 bis 8000 Kfz/h (Güterverkehr 5,5 bis 7 %); Autobahnen mit zwei Fahrspuren je Richtung = 4000 bis 4300 Kfz/h (Güterverkehr 7 bis 11 %); zweispurige Landstraße = über 1500 Kfz/h (Güterverkehr 19 %). Die Ergebnisse sollen weiter vervollständigt und dann in Richtlinien aufgenommen werden.