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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34872

Straßenbau und Biotope

Autoren A. Abegg
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 2, S. 47-50, 5 B, 2 T, 4 Q

Die Ausgaben für Anpflanzungen neben Straßen auf Böschungsflächen, auf Flächen von Anschlußstellen, auf Resttlächen haben im Bereich der Straßenverwaltung von Schleswig-Holstein von 6 Mio DM 1969 auf 96 Mio DM 1984 zugenommen. Am Beispiel des Neubaus der Autobahn zwischen Hamburg und Berlin im Bereich der Bundesrepublik A 24 wird gezeigt, welche Maßnahmen zur Linderung der Eingriffe in den Naturhaushalt vorgenommen wurden um unter Zurückstellung von Einwänden wegen Beschränkung der Verkehrssicherheit, wegen Unkrautwuchs, Staubbelästigung, Erosionsgefahr infolge fehlender Grasdecke. Die für Magerrasen vorgesehenen Flächen werden nicht mit Oberboden angedeckt. In den oberen 20 cm der unbefestigten Randstreifen im Dammbereich wird grobkörniges Material eingebaut. Schlacken oder Recyclingmaterial darf nicht verwendet werden. Sandböschungen werden nicht mit der üblichen Grasstandardsorte eingesät, sondern mit Grasarten der Trockenfluren. Die Staßenmeister sind angewiesen, die Böschungsflächen nur in Ausnahmefällen zu mähen. Es wird erwartet, daß sich diese Maßnahmen günstig für Fauna und Flora auswirken.