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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35001

Einfluß der Tunnelbeleuchtung auf die Verkehrssicherheit

Autoren G. Hanreich
H. Lukaschek
J. Schrefel
Sachgebiete 6.8 Beleuchtung

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 304, 1986, 116 S., zahlr B, T, Q

Im Rahmen des Forschungsauftrages wurden 41 Tunnelbauwerke über einen 7jährigen Zeitraum hinsichtlich der Verkehrs- und Unfalldaten untersucht. 80 % der errechneten Fahrleistung von 830 Mio Kfz-km wurde im Gegenverkehrsbetrieb erbracht. Der Forschungsauftrag beinhaltete außerdem Erhebungen über das Fahrverhalten der Fahrzeuglenker, welches mittels Geschwindigkeits- und Seitenabstandsmessungen erfaßt wurde. Die in der Praxis gegebenen Leuchtdichten wurden dynamisch gemessen. Pulsfrequenzmessungen und Fahrversuche erfaßten die Auswirkung von Punktbeleuchtung auf das Fahrverhalten. Theoretisch lichttechnische Berechnungen ergänzen die praktischen Ergebnisse. Die Unfallanalyse differenziert nach Unfalltypen, Fahrzeugarten, der Entfernung vom Tunnelportal sowie bei Verunglückten dem Grad der Verletzung. Für Gegenverkehrstunnels wurde eine Personenschadenunfallrate von 0,15 Unf/10 6 Kfz-km ermittelt, für Richtungsverkehrstunnels 0,34 Unf/10 6 Kfz- km. Die Unfallschwere ist in Gegenverkehrstunnels höher, die Wahrscheinlichkeit für tödliche Verletzungen sechsmal so hoch als in Richtungsverkehrstunnels. Die Unfallraten der Tunnels sind mit jener von Freilandautobahnen vergleichbar. Vergleich mit jeweils direkt benachbarten Streckenabschnitten freier Strecke zeigen, daß in 90 % der Fälle die Tunnels günstiger liegen. Es besteht eine Abhängigkeit der Unfallrate von der Verkehrsstärke. Die häufigste Unfallart sind Auffahrunfälle. Die günstige Unfallbilanz erklärt sich aus folgenden Gründen: 1. Geschwindigkeitsbeschränkungen, 2. Überholverbot, 3. Kreuzungsfreiheit, 4. Benutzungsverbot für Fußgänger, Radfahrer, Mopeds, 5. Halteverbot, 6. Homogenes Umfeld, 7. Freiheit von Witterungseinflüssen, 8. Sekundärer Sicherheitsgewinn durch Verlagerung des Verkehrs weg von risikoreichen Strecken oder Ballungsgebieten. Im Bereich der in der Praxis üblichen Leuchtdichteunterschiede konnten keine Abhängigkeiten zur Unfallbelastung festgestellt werden. Für Durchfahrtsbeleuchtungen erscheinen bei normalen Verkehrsbedingungen Absenkungen der Leuchtdichte bis in den Bereich von 1 bis 1,5 cd/m2 ohne Sicherheitseinbuße möglich.