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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35041

Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau - HNL - StB 87. Ausgabe 1987

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Verkehrsblatt 41 (1987) Nr. 5, S. 217-225

Die vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten "Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau" sind mit den Straßenbauverwaltungen der Länder erarbeitet und mit den Naturschutzverwaltungen der Länder abgestimmt worden. Hiermit werden erstmals die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergebenden Verpflichtungen für die Beachtung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Straßenplanung und den Straßenbau in einem umfassenden Rahmen einheitlich dargestellt. Die "Hinweise" sollen bei der Planung von Bundesfernstraßen sicherstellen, daß Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft gesichert und erhalten bleiben. Damit leisten diese "Hinweise" einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz. Nach dem heute geltenden Naturschutzrecht müssen Straßen so gebaut werden, daß Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes von vorneherein so weit wie möglich vermieden werden. Wo Beeinträchtigungen jedoch unvermeidbar sind, müssen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen werden, die hierfür einen Ausgleich bieten können.Ausgleichsmaßnahmen müssen auf Dauer ihre Funktion erfüllen können und in ihrem Bestand gesichert sein. Die "Hinweise" geben an, welche Gesichtspunkte für die Erfüllung dieser Aufgabe beachtet, welche Arbeitsschritte durchgeführt und welche Festlegungen schließlich getroffen werden müssen. Mit ihnen wird ein einheitlicher Handlungsrahmen für die Erfüllung der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen beim Bundesfernstraßenbau abgesteckt.