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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35190

Hinweise zur Güteüberwachung der Mineralstoffe nach der RG Min-StB 83

Autoren W. Thurm
Sachgebiete 9.5 Naturstein, Kies, Sand

Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 5, S. 183-186

Die Anerkennung von Prüfstellen und die Güteüberwachung von Mineralstoffen nach RG Min-StB 83 werden von Baubehörden unterschiedlich behandelt. Eine einheitliche Handhabung wird empfohlen. Hierzu werden Vorschläge für den Eignungsnachweis, die Eigenüberwachung und für Fremdüberwachungsprüfungen gemacht. Als allgemeiner Grundsatz kann gelten, daß Ausgangspunkt und Kern jeglicher Güteüberwachung die zeitnahe Eigenüberwachung im Werk ist. Voraussetzung ist ein funktionsfähiges Labor und ein zuverlässiger Laborant. Festlegung von Terminen für die Probenahme, Durchführung der Laboruntersuchungen, Beurteilung der Betriebe einschließlich ihrer Eigenüberwachung und Prüfzeugnisse sind ausschließlich Sache der für die Durchführung der Fremdüberwachung die verantwortungstragende Prüfstelle. Sie führt die Fremdüberwachung gegebenenfalls im Einvernehmen mit der zuständigen Straßenbaudienststelle durch. Von der RG Min- StB 83 abweichende Regelungen können zwischen Prüfstelle und Straßenbaubehörde vereinbart werden.