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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35245

Die vorläufigen Richtlinien für Landstraßen- Querschnitte (RONA - Richtlinien für den Entwurf (Ontwerp) von Nicht-Autobahnen) (Orig. niederl.: Voorlopige RONA- richtlijnen dwarsprofielen)

Autoren H. Luijmes
L.J.J. Prikken
Sachgebiete 5.12 Straßenquerschnitte

Wegen 60 (1986) Nr. 12, S. 392-396, 2 B, 5 Q

Die 1980 vorgenommene Einteilung von Straßen in Kategorien hat zum Ziel, mit Hilfe von einheitlichen Straßencharakteristiken die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dazu soll auch der Entwurf der Querschnitte beitragen: Durch nach Straßenkategorien einheitliche Breitenabmessungen soll der Kraftfahrer an immer wiederkehrende Situatioen gewöhnt werden. Wichtige Rollen spielen dabei das Entwurfsfahrzeug und die für dieses Fahrzeug erforderlichen Bewegungsspielräume in bestimmten Verkehrssituationen. Die Fahrspurbreiten für Straßen der Kategorien III bzw. V sollen 3,25 bzw. 3,10 m betragen. Diese Breiten werden bei den für diese Straßen üblichen Geschwindigkeiten als ausreichend sicher betrachtet; größere Breiten brachten keine zusätzliche Senkung des Unfallrisikos. (Befestigte) Seitenstreifen sollen bei den genannten Kategorien 0,45 m breit sein, unbefestigte bei den Kategorien III bis VI 3,0 m. Die von Hindernissen frei zu haltenden Seitenräume erhalten je nach Kategorie unterschiedliche Breiten, z.B. 6,0 m bei Kat. III und 4,5 m bei Kat. V. Große Aufmerksamkeit wird der Anbringung von Leit-(Schutz-)planken gewidmet. Die Breite der "bepflanzungsfreien Zone" variiert je nach Straßenkategorie (bei Straßen niedriger Kategorien ist die von Hindernissen freizuhaltende Breite größer als die von Bepflanzung freizuhaltende Zone). Im Bereich von Kunstbauten sollen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. (Anmerkung: Der Aufsatz enthält nur wenige konkrete Maßangaben; diese sind in den bald erscheinenden Richtlinien nachzulesen).