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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35312

Neue Richtlinien und Richtzeichnungen für die Brückenabdichtungen in Hamburg (FHH - Dicht 1986)

Autoren K.-F. Emig
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Bitumen 49 (1987) Nr. 1, S. 19-28, 8 B, 1 T, 13 Q

Das Ziel, Unterläufigkeiten zuverlässig zu verhindern und einen einwandfreien Anschluß der Abdichtung an Einbauteile auch bei mangelnder Wartung langfristig sicherzustellen, führte zur Abkehr von den bisherigen Regelbauweisen und der Wahl einer abdichtungstechnisch hochwertigeren Erstausstattung bei Brückenneubauten. Die Mehrkosten für diese vollflächig verklebten Bitumenabdichtungen aus Schweißbahnen liegen bei 2-3 % der Gesamtkosten einer Brücke. Die Grundlagen für diese Bauweise und die abdichtungstechnischen Voraussetzungen werden detailliert genannt, insbesondere auch auf die Beachtung örtlicher Gegebenheiten und die notwendige Beschaffenheit der Konstruktionsoberfläche hingewiesen. Im Detail behandelt werden die speziell entwickelten Einbauteile für An- und Abschlüsse in Form von Klebeflanschen oder Los- und Festflanschen. Als Dichtungsschicht werden Bitumenschweißbahnen verwendet, die für hochbelastete Brücken edelstahlkaschiert, im übrigen Bereich aluminiumkaschiert sind. Als Schutzschicht dient Gußasphalt in 3,5-4 cm Dicke. Auf Geh- und Radwegen ist diese Schutzschicht gleichzeitig Deckschicht, während im Bereich der Fahrbahnen und Nebenflächen eine zusätzliche 3,5 cm dicke Gußasphaltdeckschicht hergestellt wird. Für diese Schichten gelten in Abhängigkeit vom Material der Fahrbahntafel und Lage sowie Aufgabe der Schicht differenzierte, jedoch über die Regelungen der "Zusätzlichen Technischen Vorschriften für Straßenbau" hinausgehende Anforderungen.