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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35528

Entschädigung der Restbetriebsbelastung (Bayer. OLG v. 24.4.1986 - RReg 1 Z 20/86)

Autoren
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Bayerische Verwaltungsblätter 118 (1987) Nr. 13, S. 408-409

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Urteil vom 30.9.1976 (DOK Nr. 22 779) entschieden, daß ein sog. Resthofschaden eines landwirtschaftlichen Betriebes nur dann zu entschädigen ist, wenn und soweit die Kapitalnutzung der Entschädigung für den Rechtsverlust nicht ausreicht, den Resthofschaden zu decken. Die Entschädigung für den Rechtsverlust tritt enteignungsrechtlich anstelle des entzogenen Rechts mit seiner Nutzungsmöglichkeit. Dem Betroffenen steht keine Doppelentschädigung zu. Deshalb ist auch nach dem bayerischen Enteignungsgesetz eine Restbetriebsbelastung grundsätzlich nicht zu entschädigen.