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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35622

Straßenbau in Niedersachsen - Grundsätze und Entwicklungstendenzen -

Autoren P. Holm
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)

Asphaltstraße 21 (1987) Nr. 6, S. 7-12, 3 B, 4 T

Am Ende des 4. Fünfjahresplanes für die Bundesfernstraßen, d.h. etwa im Jahre 1990, sollen die Ausgaben für die Erhaltung vorhandener Bundesfernstraßen bereits höher als für den Neubau liegen. Das Verhältnis dieser Mittel zueinander wird in den einzelnen Regionen des Bundesgebietes allerdings unterschiedlich sein müssen. So wird das Land Niedersachsen zur Förderung der Landesstruktur noch weiterhin dem Neubau von bestimmten Bundesfernstraßen, dem Bau von Ortsumgehungen und anderen punktuellen Baumaßnahmen einen größeren Anteil einräumen müssen. Der Anstieg der Erdölpreise hat besonders seit 1983 die Zunahme des Asphaltdeckenbaues in Niedersachsen gestoppt und zu einem stabilisierten Verhältnis 55 % zu 45 % von Beton zu bituminösen Decken geführt. Die Straßenbauverwaltung legt größten Wert auf die rohstoffsparenden Wiederverwendungsverfahren bei der Erneuerung und beim Neubau von Autobahnen. Die volkswirtschaftlichen Verluste durch Baustellen auf Autobahnen unter Betrieb bestimmen kurze Bauzeiten, die den Wettbewerb beeinflussen. Aus Kostengründen wird bei Bundesstraßen die einschichtige Deckenerneuerung bevorzugt. Im Landesstraßenbau ist in Niedersachsen die Situation sehr ungünstig. Nur 58 % dieser Straßen haben einen frostsicheren Unterbau. Nur 3, 2 % der befestigten Straßen dieser Kategorie können jährlich mit einfachen Mitteln erhalten und erneuert werden. Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung hat eigene ergänzende Bestimmungen zur Wiederverwendung von Asphalt, die u.a. die zulässigen Anteile von Ausbauasphalt für Tragschichten und Asphaltbinder festlegen.