Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 35746

Kriterien für den Betrieb von Lichtsignalanlagen während der Nachtstunden

Autoren F. Zibuschka
Sachgebiete 6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 323, 1987, 65 S., zahlr. B, T, Q

Die gegenständliche Untersuchung bezieht sich im wesentlichen auf die Auswirkungen des nächtlichen Blinkbetriebes von Signalanlagen auf das Unfallgeschehen, da bezüglich der sonstigen Auswirkungen, wie Reduktion der Treibstoffkosten, Einfluß auf die Wartezeit, Reduktion der Lärmbelastung und und dergl., bereits umfangreiche Untersuchungsergebnisse vorliegen. Es wurden sämtliche in Niederösterreich in Betrieb befindliche 182 Signalanlagen - davon 77 während der Nachtstunden auf Blinkbetrieb geschaltet - in die Untersuchung einbezogen. Dabei zeigte sich, daß bedingt durch den Blinkbetrieb während der Nachtstunden mit einer Zunahme der absoluten sowie relativen Unfallzahlen bzw. Unfallkennziffern gerechnet werden muß. Differenziert man jedoch nach der Kreuzungsgeometrie (vierarmige bzw. dreiarmige Knotenpunkte), so zeigt sich: a) bezogen auf vierarmige Knotenpunkte eine signifikante Erhöhung der Unfallzahlen, bedingt durch den Blinkbetrieb während der Nachtstunden. Dies ist auf die Zunahme der Einbiegen/Kreuzen-Unfälle zurückzuführen. Von dieser Entwicklung ausgenommen sind jene vierarmigen Knotenpunkte, die äußerst geringe Zufahrtsverkehrsmengen aus den benachrangten Fahrtrichtungen aufweisen; b) bezogen auf dreiarmige Knotenpunkte. Hier konnte keine signifikante Erhöhung im Unfallgeschehen festgestellt werden. Demnach wird empfohlen, Lichtsignalanlagen durchgehend in Betrieb zu halten und während der Nachtstunden allenfalls Programme mit verkürzten Umlaufzeiten zu schalten bzw. Anmeldesonden für die benachrangten VerkehrsreIationen vorzusehen. Ein nächtlicher Blinkbetrieb könnte lediglich an geringfügig belasteten dreiarmigen sowie jenen vierarmigen Knotenpunkten erfolgen, die geringfügige Zufahrtsverkehrsmengen aus den benachrangten Verkehrsrelationen aufweisen. Dabei ist das Unfallgeschehen zu beobachten und bei Auftreten von Unfällen, die auf die fehlende Signalregelung zurückzuführen sind, ein durchgehender Betrieb umgehend zu veranlassen.