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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35803

Vorwirkung der Enteignung (Bay ObLG v. 27.1. 1987 - RReg 1 Z 167/86)

Autoren
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Bayerische Verwaltungsblätter 118 (1987) Nr. 15, S. 472-473

Zwar ist Stichtag für die Qualitätsbestimmung eines Grundstücks grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Enteignungsbehörde über den Antrag auf Enteignung entscheidet. Dies gilt jedoch nicht bei einem sich länger hinziehenden Enteignungsverfahren. Wird ein Grundstück für den Straßenbau in Anspruch genommen, so schließt spätestens die Planfeststellung als "Vorwirkung der Enteignung" das Grundstück von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung aus und ist damit für den Stichtag von Belang.