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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35911

Bisherige Entwicklung des Baustoff-Recyclings

Autoren E.-U. Hiersche
Sachgebiete 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Baustoff Recycling + Deponietechnik 2 (1986) Nr.2, S. 5-11

Richtungsweisende gesetzliche Grundlagen für das Baustoff-Recycling bestehen seit der Einführung des Abfallbeseitigungsgesetzes (1972), des Gesetzes über Umweltstatistiken (1975) sowie des Bodenschutzkonzeptes der Bundesregierung (1985). Mit der rücklaufigen Anzahl von geordneten Deponien wird gleichzeitig eine verstärkte Wiederverwendung von Baustoffen bewirkt. Trotz der bisherigen positiven Erfahrungen mit dem Baustoff-Recycling bestehen weiterhin technische Vorbehalte und Unsicherheiten im Vertragsund Vergabewesen. Ein Hemmnis für die Anwendung der RecyclingBaustoffe erscheint auch die Formulierung in der VOB, Teil C, wonach nur ungebrauchte Stoffe verwendet werden dürfen. Somit bedarf der Einsatz von gebrauchten Stoffen einer besonderen Vertragsgestaltung. Die FGSV hat mit der Erarbeitung von Merkblättern, Richtlinien und Vorschriften eine Grundlage für Handlungsweisen im Bereich des Baustoff-Recycling geschaffen. Besonders zu erwähnen sind das Merkblatt über die Erhaltung von Asphaltstraßen sowie das Merkblatt über die Verwendung von industriellen Nebenprodukten im Straßenbau. Gleichzeitig mit der Entwicklung der technischen Regelungen haben sich in der Baustoffindustrie der Verband Deutscher Baustoff-Recycling- Unternehmen, die Gütegemeinschaft Recycling-Baustoffe sowie der Bundesverband Baustoffaufbereiter gebildet.