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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36163

Radfahren auf Ortsdurchfahrten

Autoren A. Moritz
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege

Fahrradverkehr in Städten und Gemeinden. Köln u.a: Verlag Heymanns, 1988, S. 95-107, 10 B

Auf Straßen mit < 250 Kfz/h, auf denen langsam gefahren wird, kann der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden, bei 250 bis 800 Kfz/h sollte der Radverkehr Vom Kfz-Verkehr getrennt werden, bei > 800 Kfz/ h sind Radwege besonders wichtig, Bordsteinradwege bieten sich wegen ihrer starken Trennwirkung dazu besonders an. Unabhängig davon ist eine drastische Geschwindigkeitsreduktion unerläßlich, die radverkehrsverträgliche Geschwindigkeit dürfte bei 30 bis 40 km/h liegen. Für den Entwurf von Radverkehrsanlagen in Ortsdurchfahrten werden Gestaltungshinweise gegeben. Wegen der Flächenkonkurrenz in Ortsdurchfahrten ist eine gestalterisch befriedigende Integration der Radverkehrsanlagen oft nicht möglich.