Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 36164

Gestaltung, Unterhaltung und Sicherung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften

Autoren H. Schliesing
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
16.0 Allgemeines

Fahrradverkehr in Städten und Gemeinden. Köln u.a.: Heymanns Verlag, 1988, S. 109-119, 10 B

An Außerortsstraßen werden Radwege in der Regel als gemeinsame Geh- und Radwege einseitig angelegt. Sie werden durch einen Seitentrennstreifen oder noch besser durch einen Entwässerungsgraben von der Fahrbahn abgesetzt. Breite und Deckenstärke sind eher nach den Erfordemissen des Wartungsdienstes als nach denen des Radverkehrs auszurichten, ein wirtschaftlicher Unterhaltungsdienst verlangt eine Breite von möglichst 2,25 m. Die Unterhaltung liegt beim Straßenbaulastträger der Fahrbahn, vielfach übernehmen die Gemeinden vertraglich die Unterhaltung außerörtlicher Geh- und Radwege. Im Rahmen der Winterwartung sind die Radwege vom Schnee zu räumen, der Streudienst zur Glättebekämpfung ist differenzierter zu handhaben als auf der Kfz-Fahrbahn.