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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36345

Der Fußgänger als Kunde

Autoren H. Boesch
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Dokumente und Informationen zur Schweizerischen Orts-, Regional- und Landesplanung (DISP) (1988) Nr. 93, S. 24-34, 11 B, 1 T, 13 Q

Es wird versucht, ob die Formeln "Verkehr = Verzehr" und "Parkplatz = Umsatz" zutreffen. Auf diese Aussagen werden - verkürzt dargestellt - die Argumentation des Einzelhandels als Gegner von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zurückgeführt. Als Beispiel dient ein Stadtteil von Zürich, für den die Bedeutung und die Einzugsbereiche von Geschäftsvierteln und Läden aller Art (von der City über das Einkaufszentrum auf der "grünen Wiese" und das Stadtteil-Zentrum bis hin zu großen und kleinen Quartiersläden) analysiert werden. Vor allem Quartierläden sind auf Nahkundschaft (also Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV-Benutzer) angewiesen, da ihr Einzugsbereich nur etwa 300 bis 400 m beträgt. Diese Läden reagieren auch empfindlich gegen Bevölkerungsverluste (z.B. wegen Stadtflucht). Folgerungen und Empfehlungen: Die Verkehrsplanung soll Fußgänger als wichtigste Kundengruppe berücksichtigen und Geschäftsstandorte an den Haltestellen des ÖPNV vorsehen (bzw. umgekehrt). Bei der Anlage von zusätzlichen Parkplätzen soll sorgfältig geprüft werden, ob sie nicht zu unvertretbaren Belastungen durch motorisierten Individualverkehr führen. In Zentren sollen die Wohnqualität und die "langsamen" Verkehrsteilnehmer Priorität genießen.