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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36418

Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers auf einer Baustelle (OLG München v. 6.11.1986)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 19 (1988) Nr. 3, S. 349-350

Die Verkehrssicherungspflicht des Baunternehmers beruht auf dem allgemeinen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, auch verpflichtet ist, alle - je nach Lage der Verhältnisse - erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, soweit dies im Rahmen des Zumutbaren liegt. Zwar kann keine jeden Unfall ausschließende Verkehrssicherungspflicht erreicht werden. Maßgeblich sind aber insbesondere die Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs. Dazu kann z.B. gehören, Maßnahmen vor unbefugtem Kinderspiel zu ergreifen. Im Urteil wurde eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei einem Plattenstapel verneint, der ein stabiles Gleichgewicht hatte, so daß die Standsicherheit gegeben war.