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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36440

Eingriffe in Natur und Landschaft

Autoren R. Grebe
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Deutscher Rat für Landespflege H. 54, 1988, S. 296-298

Am Beispiel des ländlichen Raumes im Einflußbereich eines Ballungsgebietes werden zahlreiche Eingriffe mit unterschiedlichen Auswirkungen aufgezeigt. Ist der Raum gleichzeitg durch intensive Landnutzung geprägt, stehen für notwendige Ausgleichsmaßnahmen kaum ausreichend geeignete Flächen bereit. Der kommunale Landschaftsplan wird als Instrument der vorsorgenden Eingriffsvermeidung empfohlen. Die Gemeinde kann damit berechtigte Forderungen gegenüber Eingriffen durch Fachverwaltungen wirkungsvoll vertreten. Üblicherweise erfolgt die Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen viel zu spät, wenn durch Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren die Standortfrage selbst nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Ein abgestuftes Konzept der Umweltverträglichkeitsprüfung in den vorhergehenden Planungsschritten, wie es die Straßenverwaltung schon handhabt, ist bei allen Planungen erfoderlich. Bedenken werden geäußert, daß häufig die den Eingriff verursachende Behörde selbst den Umfang des Eingriffs feststellt, die Ausgleichsmaßnahmen plant und durchführt. Hier müßten die Naturschutzbehörden unter Einschaltung von Landschaftsarchitekten die notwendigen Untersuchungen zur Beurteilung des Eingriffs veranlassen und abschließend den tatsächlichen Ausgleich kontrollieren. Bei der Flächennutzungsplanung ist der kommunale Landschaftsplan Grundlage zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch die Siedlungsentwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung sind danach Festsetzungen landschaftspflegerischer Maßnahmen, die zum Teil aus Landesmitteln bezuschußt werden, zu konkretisieren. Bei den Ausgleichsmaßnahmen besteht das Ziel im Ankauf ausreichend großer Flächen, deren Extensivierung durch Sukzessionsentwicklung, Herstellung nährstoffarmer Standorte und Vernetzung solcher wertvoller Biotope.