Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 36456

Auswirkungen der Flurbereinigung auf Natur und Landschaft einst und jetzt

Autoren W. Pflug
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
5.20 Flurbereinigung

Deutscher Rat für Landespflege H. 54, 1988, S. 282-290, 3 B, 2 T, 35 Q

Unsere Kultur wie die Herkunft des Wortes gründet auf der Urbarmachung der Natur durch den Bauern. Flurbereinigung war immer ein Weg zur Verbesserung der Produktionsbedingungen, ökologisch einhergehend mit der Umwandlung reifer widerstandsfähiger Sukzessionsstufen in junge produktive Kulturen. Diese sind auf ständige Pflege des Menschen angewiesen, sollen sie sich nicht zurückentwickeln. Seit der Landwirt nicht nur auf eigene Kraft bauen muß und fremde Energien einsetzt, nimmt die Intensität des Landbaues, nimmt der Landhunger zu. Reste des natürlichen Waldes, Feld- und Ufergehölze, Moore und Heiden werden umgebrochen. Seit 100 Jahren formiert sich eine Gegenbewegung bei Dichtern, Naturfreunden und Fachbehörden, seit 25 Jahren beginnt auch bei der Flurbereinigung die Rückbesinnung auf Windschutz- und Uferbepflanzungen. Die Naturschutzgesetzgebung fordert die Sicherung des Naturhaushaltes und der Naturgüter. Bei der modernen Landschaftsplanung wird nicht die Herstellung einer "potentiellen natürlichen Vegetation", sondern eine gute Mischung aus reifen und jungen Lebensgemeinschaften zur Erhöhung der Vielfalt und der Verbesserung der natürlichen Funktionen angestrebt. Besonders erfasst werden schutzwürdige Biotope und Vorkommen seltener Arten. Die angestrebte Vielfalt darf nicht allein auf Artenvielfalt, sondern vielmehr auf unterschiedliche Strukturen und Sukzessionsstufen bezogen werden. Landschaftsökologische Raumeinheiten umfassen geologisch, hydrologisch und klimatisch bestimmte gleichartige Lebensgemeinschaften. Die Beeinträchtigung der Natürlichkeit eines Ökosystems findet als Hemerobiegrad Eingang in die Beurteilung. Anhand einer Stufung des Natürlichkeitsgrades von Landschaftsbestandteilen wird die reale Vegetation eines Raumes bewertet. Anhand dieser Einstufung kann der Umfang vorgesehener Veränderungen durch die Flurbereinigung sichtbar gemacht und können Verschiebungen zugunsten eines naturnäheren Zustandes planerisch aufbereitet und verfochten werden.