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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36532

Lokale Reaktionen auf Störungen und Unfälle mit Gefahrgütern (Orig. engl.: Local responses to hazardous materials incidents and accidents)

Autoren
Sachgebiete 5.21 Straßengüterverkehr
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Transportation Quarterly 40 (1986) Nr. 4, S. 461-482

Dem Artikel ist ein kurzer Überblick über die Entstehungsgeschichte der amerikanischen "AAA Stiftung für Verkehrssicherheit" vorangestellt, die als ein öffentlicher Wohltätigkeitsverein zur Verkehrserziehung und -forschung von Einzelpersonen und Vereinigungen gegründet wurde. Der Artikel nimmt die Verbreitung von Unfallschlagzeilen in Tageszeitungen und TV-Berichten zum Anlaß, den Umgang mit gefährlichen Gütern zu beschreiben in den Abschnitten: Situationsbericht, Zuständigkeiten der amerikanischen Bundes-, der Staats- und der Distriktregierungen, der Rechtsordnung, der Bereitstellung von Einrichtungen für Notfälle (Emergency response capabilities) und alternativen Möglichkeiten zur Finanzierung regionaler Not- und Rettungsdienste. Anschließend an den Situationsbericht wird ein Überblick über die in den USA geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die wichtigsten Organisationen und Aufsichtsbehörden gegeben. Die Ergebnisse der nationalen Analyse richten sich vor allem an die Distriktregierungen und fordern weitere Anstrengungen zur Planung und Einführung von Maßnahmen zur Vorsorge vor gefährlichen Verwicklungen beim Umgang und dem Transport von Gefahrengütern. Insbesondere werden angesprochen: 1. Die Rolle der Bundes- und Regionalregierungen bei der Regelung der Gefahrenguttransporte. 2. Die Anwendung einer effektiven Koordination zwischen allen Rechtsverordnungen. 3. Die Elemente der Planung zur Entwicklung eines Bereitschaftsdienstes zur Vorsorge für Notfälle. 4. Alternative Möglichkeiten bei der Einführung dieser Bereitschaftsdienste. Gegenwärtig ist davon auszugehen, daß keine regionale, sondern eine überregionale Leitstelle der Regierung für eine umfassende Planung und Kooperation, vor allem wegen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, zuständig sein sollte. Damit könnten die anfallenden Kosten begrenzt und die Wirksamkeit der Bereitschaftsdienste ohne Kompromisse gesichert werden.