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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36559

Auswirkungen der Abgasgesetzgebung auf die Tunnelbelüftung

Autoren R. Pischinger
K. Pucher
H. Schweiger
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
15.8 Straßentunnel

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 337, 1987, 70 S., 45 B, 3 T, 19 Q

Mit der Einführung der US-83-Gesetze für Personenkraftwagen werden in Österreich ab 1988 nur noch schadstoffarme Neufahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Damit ergibt sich bei Pkw mit Ottomotoren eine Emissionsverminderung um etwa 90 %, da diese Fahrzeuge mit Katalysatorsystemen auszurüsten sind. Bei Schwerfahrzeugen ist durch die Übernahme der ECE-R49-Regelung mit verschärften Grenzwerten ebenfalls mit einer wesentlichen Absenkung der Emissionen von Neufahrzeugen zu rechnen. Die mit einem Rechenmodell erstellte Emissionsprognose für ein Durchschnittsfahrzeug des Kollektivs zeigt bei den Personenkraftwagen eine Emissionsverminderung bis zum Jahr 2000 von etwa 70 bis 80 % bei den Schadstoffkomponenten NO Index x und CO, bei Schwerfahrzeugen eine Absenkung der Durchschnittsemissionen bei Rauch- und CO um etwa 40 % und NO Index x um 30 %. Das vorgeschlagene Berechnungsverfahren für die Lüftungsauslegung von Tunnelanlagen berücksichtigt diese Emissionsverminderung bei den Schadstoffkomponenten CO, NO Index x und Rauch (Trübung). Als zulässige Schadstoffgrenze werden CO Index zul = 100 ppm, NO Index x zul = 25 ppm und K Index zul = 7.10 hoch minus 3 m hoch minus 1 (Extinktionskoeffizient) empfohlen. Die nach dem neuen Verfahren berechneten Luftmengen sind durchwegs geringer als jene der derzeitigen Berechnungsmethode. Bezüglich des Emissionsverhaltens von Schwerfahrzeugen und Diesel-Pkw bestehen noch gewisse Unsicherheiten bei einzelnen Emissionsfaktoren, welche mit dieser theoretischen Studie nicht exakt geklärt werden konnten.