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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36583

Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf im Bereich von Baustellen auf Betriebsstrecken der Bundesautobahnen

Autoren K. Weinspach
Sachgebiete 5.1 Autobahnen
16.3 Verkehrssicherung (Absperrdienst)

Straße und Autobahn 39 (1988) Nr. 7, S. 257-265, 23 B, 12 Q

Zur Zeit müssen jährlich 800 km Richtungsfahrbahnen der Autobahnen erneuert werden. An mehr als 200 von insgesamt 2000 Brücken mit einer Länge größer als 30 m sind ebenfalls jährliche Erneuerungsarbeiten nötig. Dazu kommt die Zahl von Instandsetzungsarbeiten von 1-14 Tagen. Die Nachteile der Baustellen für den Verkehr und die Möglichkeiten ihrer Beseitigung werden erörtert. Bei längerdauernden Baustellen sollen grundsätzlich für jede Fahrtrichtung mindestens zwei Fahrstreifen vorgesehen werden, ausgenommen Bundesautobahnen mit sehr geringer Verkehrsstärke. Im Bereich von Baustellen sind Unfälle häufiger als auf freier Strecke. Höchstgeschwindigkeiten werden vorgeschrieben. Vom Bundesverkehrsministerium sind 1986 "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ((RSA)" erschienen. Gewisse Mindest-Fahrbahnbreiten dürfen nicht unterschritten werden. Im Überleitungsbereich ist optische Führung besonders wichtig. Die Zahl von 500 längerdauernden Baustellen im 8000 km Autobahnnetz bedeutet etwa 16 km Abstand im Mittel. Durch Verkürzung der Bauzeit ist ein Sicherheitsvorteil zu erreichen, wobei auch Mehrkosten zu vetreten sind. Die bisherigen Erfahrungen mit Stauwarnanlagen, Leitwänden im Bereich von Baustellen, Nutzung der Standstreifen und umkehrbare 2 + 1 Verkehrsführung bei sehr begrenzten Fahrbahnbreiten werden dargelegt. Auf verkehrstechnische Hilfsmittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Baustellen wird hingewiesen.