Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 36590

Unklarheit über geltende Gewährleistungsvorschriften (OLG Hamm v. 25.9.1987 - 12 U 141/86)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 19 (1988) Nr. 4, S. 476-478

Wird nach den Angebotsunterlagen die VOB/B mit Zustandekommen eines Bauvertrages Vertragsgrundlage und wird dort weiter ausgeführt, "Garantieleistungen entsprechend VOB/B bzw. BGB", so geht diese Unklarheit zu Lasten des Auftraggebers mit der Folge, daß von den kürzeren Verjährungsfristen in § 13 VOB/B auszugehen ist.