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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36592

Mängelbeseitigungskosten ("Sowieso"-Kosten) (BGH v. 19.5.1988 - VII ZR 111/87)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 19 (1988) Nr. 4, S. 468-469

"Sowieso"-Kosten, die der Auftraggeber bei Mängelbeseitigung selbst mitzutragen hat, führen nach ihrer Rechtsnatur zu einer Anspruchminderung und beschränken somit von vornherein seinen Ersatzanspruch materiell-rechtlich. Daraus folgt, daß über ihre Höhe im Regelfall erst dann abschließend befunden werden kann, wenn feststeht, welche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.