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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36594

Die Verkehrsfachplanungen - Stütze des bestehenden Planungssystems oder Störfaktor?

Autoren D.H. Ahrens-Salzsieder
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Dokumente und Informationen zur Schweizerischen Orts-, Regional- und Landesplanung (DISP) (1988) Nr. 93, S. 19-23, 21 Q

Wachsende Kritik an weiteren Ausbauplänen für die Verkehrsinfrastruktur wird der Erkenntnis zugeschrieben, daß sich die Rahmenbedingungen für Verkehrsinfrastrukturplanungen in den letzten Jahren teilweise grundlegend gewandelt haben (zunehmende Bedeutung ökologischen Bewußtseins, neue Technologien mit veränderten Wirkungen auf Standortgefüge und Siedlungsstruktur, Änderungen der Netzplanung bei Schiene und Straße). Der künftigen Raumbedeutsamkeit der Verkehrsfachplanungen wird das bestehende Planungssystem nicht ausreichend gerecht. Insbesondere der ÖPNV wird augenscheinlich noch nicht allgemein als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge mit den daraus resultierenden Planungserfordernissen akzeptiert. Ebenfalls bei den übrigen Fachplanungsträgern des Verkehrsbereichs werden die Einwirkungsmöglichkeiten der Regionalplanung eingeschränkt. Besonders auf regionaler Ebene bestehende Organisationseinheiten der Fachplanung sind in der Regel ohne erkennbaren eigenen Handlungsspielraum in die bestehenden hierarchisch aufgebauten Fachverbünde eingebunden. Als gesetzliche Normen erlassene fachplanerische Vorgaben (z.B. Bundes- und Landesstraßenbedarfspläne) engen den Bewegungsspielraum der Regionalplanung zugunsten der Fachverbünde im Hinblick auf den Ausgleich von Raumnutzungsinteressen weiter ein oder relativieren konzeptionelle Zielsetzungen der räumlichen Gesamtplanung auf regionaler Ebene. Die unterbreiteten konzeptionellen Vorschläge zur Weiterentwicklung von Planungsrecht, Planungssystem und Planungspraxis auf regionaler Ebene in Nordrhein-Westfalen (und im Bundesgebiet?) und zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen den einzelnen verkehrlichen Fachplanungen sowie zwischen diesen und der Regionalplanung sollen Ansätze bieten, den bisher im bestehenden Planungssystem institutionalisierten grundsätzlichen Konflikt zwischen der territorialen und der funktionalen Perspektive bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Einzelfall regelbar zu machen und die planerischen Probleme der Zukunft einer angemessenen Lösung zuzuführen.