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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36835

Zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Städten

Autoren K.P. Fiedler
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Städtetag 41 (1988) Nr. 7, S. 464-471, 3 T

Auch auf kommunaler Ebene hat die UVP als "Daueraufgabe der Verwaltung" die Bedeutung einer "Ökologischen Selbstkontrolle" bekommen. In UVPs werden Umweltbelange systematisch und, so weit wie möglich, quantifizierbar und rational geordnet erfaßt und beurteilt. Die kommunale UVP ist Bestandteil des Abwägungsprozesses bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens. Aufgrund der Allzuständigkeit der Gemeinden ist die Durchführung der UVP durch diese rechtlich abgesichert. Der Deutsche Städtetag knüpft folgende Erwartungen an das überfällige Umsetzungsgesetz (EG-Richtlinien zur UVP - deutsches Recht): nicht mehr Regelungen als bei der EG; UVP als integrierten Bestandteil in vorhandene Verfahren eingliedern (keine neuen Behörden, keine gesonderte Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange); keine Verlagerung kommunaler Zuständigkeiten; Berücksichtigung der Besonderheiten der Bauleitplanung. Eine Checkliste mit umweltrelevanten Aspekten wird vorgestellt; sie ersetzt jedoch nicht ausführliche Stellungnahmen. Die UVP sollen federführend von den Fachämtern durchgeführt werden und bei Entscheidungen die gleiche Bedeutung erhalten wie die "Wirtschaftlichkeit" oder die "Sozialverträglichkeit". Richtig eingesetzt, können sie langfristig volkswirtschaftliche Kosten senken.