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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36848

Fußgängerschutzanlagen in Tempo-30-Zonen

Autoren J. von Mörner
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege

Straßen- und Tiefbau 42 (1988) Nr. 10, S. 26-32, 12 B, 4 Q

Fußgängerschutzanlagen (FSA), d.h. signalisierte Fußgängerüberwege, in Wohngebieten befinden sich in der Regel an stärker befahrenen Sammelstraßen, die von Fußgängerverkehrsströmen gekreuzt werden. In diesem Beitrag wird nicht über Pro und Contra von Fußgängerschutzanlagen oder über mögliche Alternativen diskutiert, sondern es werden Probleme aufgezeigt, die durch bestehende Fußgängerschutzanlagen, bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen und bei Durchführung begleitender baulicher Umgestaltungsmaßnahmen auftreten können. Es wird grundsätzlich dafür plädiert, FSA in der Regel abzubauen und durch bauliche Umgestaltung mit der Regelung "Rechts vor links" zu ersetzen. Als Zwischenlösung werden Möglichkeiten wie zeitweises Abschalten, "Alles Rot" oder Schaltung als "Dunkelanlage" diskutiert.