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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36856

Beurteilung von Zwischenquerschnitten

Autoren G. Hartkopf
Sachgebiete 5.12 Straßenquerschnitte

Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr (BASt) H. 63, 1987, S. 96-99, 8 B, 4 Q

Zwischen einbahnigen und zweibahnigen Außerortsstraßentypen besteht hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Sicherheit in etwa ein Verhältnis von 1 : 3. Einbahnig zweistreifige Typen können etwa bis zu einem DTV von 12.000 (Kfz/24 h) als ausreichend angesehen werden; für einen DTV-Bereich von etwa 12.000 bis etwa 18.000 werden Zwischenlösungen in Form der sogenannten Zwischenquerschnitte diskutiert; hier sind zu nennen: Mehrzweckstreifen, an einbahnig zweistreifigen Straßen hauptsächlich zur Erleichterung des Überholens insbesondere gegenüber langsameren Fahrzeugen (Typ b2s); überbreite Fahrstreifen auf einbahnig zweistreifigen Straßen (Typ b2ü); drei Fahrstreifen, wobei der mittlere Fahrstreifen abschnittsweise jeweils einer Fahrtrichtung zugeordnet wird (Typ b2+1); vier Fahrstreifen ohne bauliche Mitteltrennung (Typen b4, c4, d4); vier Fahrstreifen ohne Standstreifen mit reduzierter baulicher Mitteltrennung (b4m, c4m). Da über Zwischenquerschnitte vergleichsweise wenig Erkenntnisse vorliegen, laufen zur Zeit entsprechende Untersuchungen, die von der Projektgruppe "Zwischenquerschnitte" der BASt begleitet werden. Eine Umfrage bei den Straßenbauverwaltungen ergab dabei einen ersten Überblick über die tatsächliche Anwendung von Zwischenquerschnitten sowie über das Verkehrs- und Unfallgeschehen auf diesen Straßentypen. Desgleichen sind in der Praxis Ummarkierungen durchgeführt worden, so daß gezielte Vorher-Nachher-Vergleiche möglich sind. Bisherige Auswertungen deuten darauf hin, daß die Vorteile von b2s, b2ü, und b2+1 gegenüber normalen zweistreifigen Straßen in erster Linie in Verbesserung der Überholsituation liegen und damit einen eindeutigen Sicherheitsvorteil bieten, was durch das vorliegende Unfalldatenmaterial dokumentiert wird. Vorläufige Aussagen (hauptsächlich wegen der noch geringen Stichprobe) zu vierstreifigen Querschnitten gehen dahin, daß die Fahrtrichtungen aus Gründen der Verkehrssicherheit baulich voneinander getrennt werden sollten, Aussagen im Zusammenhang mit den Fahrstreifenbreiten stehen hier noch aus.