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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36959

Empfehlungen zum Vollzug der Eingriffsregelung

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Natur und Landschaft 63 (1988) Nr. 5 (Beilage zum Beitrag "Empfehlungen zum Vollzug der Eingriffsregelung"), 22 S., 1 B, 20 Q

Eine Arbeitsgruppe aus BFANL und Landesämtern für Naturschutz und Landschaftspflege hat die bundesweit anwendbaren Empfehlungen erarbeitet. Es werden die Funktionen der Regelung - vorgezogene Schutzvorschrift zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erhaltung des Landschaftsbildes - und die Ziele erklärt: Bindung der Behörden, die den Eingriff planen und jener, die darüber entscheiden; Verankerung des Verursacher- und Vorsorgeprinzips; Nachweispflicht einer Nicht-Beeinträchtigung; Verdeutlichung des Stellenwertes von Natur und Landschaft und deren Unterstützungspflicht für alle öffentlichen Stellen. Die Eingriffsregelung erstreckt sich auf alle Veränderungen der Nutzung und Gestalt von Grundflächen und ist verfahrensrechtlich an andere behördliche Entscheidungen angebunden. Es werden sodann die Begriffe der unterschiedlichen Eingriffe, der Erheblichkeit und Nachhaltigkeit, der Vermeidung und des Ausgleichs beschrieben. In einem Ablaufschema werden die Verfahrensschritte bei der Vorbereitung und im Verfahren dargestellt. Die Verfahrensentscheidung wird i.d.R. von einer nach anderen Rechtsvorschriften zuständigen Behörde getroffen. Die Rangfolge der Nutzungen wird der Entscheidungsbehörde vom Eingriffsverursacher und der Naturschutzbehörde unterschiedlich dargestellt. Aufgrund eigener Sachzuständigkeit müssen die Aussagen der Naturschutzbehörde bis zur Entscheidung erkennbar bleiben und dürfen nur ausnahmsweise im Zuge der Abwägung in einer vorhergehenden Entscheidungsstufe aufgehen. Es folgt eine Beschreibung der Anforderungen an die fachlichen Beiträge zur Eingriffsregelung. Sie beziehen sich auf die Erkennbarkeit der Eingriffe, den Untersuchungsinhalt, die Untersuchungsmethodik und die Abfolge der Arbeitsschritte in folgender Reihung: Beschreibung des Projekts und der Wirkfaktoren, Erfassung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, Abschätzung der Beeinträchtigung, Vorkehrungen zur Unterlassung der Beeinträchtigungen, Untersuchung der Ausgleichbarkeit nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen, Erarbeitung von Ausgleichsmaßnahmen, Ermittlung nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen, Vorschläge für Ersatzmaßnahmen. Als wesentliches Instrument wird in den Empfehlungen die Erfolgskontrolle dargestellt. Sie erfordert eine ökologische Langzeitbeobachtung der tatsächlichen Eingriffswirkungen, eine Wirkkontrolle der durchgeführten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und eine abschließende Feststellung der Erkenntnisse als Grundlage für ergänzende Maßnahmen sowie für künftige Verfahren. Abschließend wird in der Arbeit das Verhältnis der Eingriffsregelung zur UVP nach der EG-Richtlinie beleuchtet, werden Vorstellungen zur Regelung in einem UVP-Gesetz dargelegt und Empfehlungen für eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes inhaltlich angerissen.